Unsere Ausbildungsklassen
(Praktische Ausbildung auch auf Englisch möglich)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach der Fahrerlaubniserteilung der Klasse A2, hat der Bewerber die Aufstiegsmöglichkeit durch Ablegung einer praktischen Prüfung die Klasse A zu erhalten. Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschrenkung direkt erwerben.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM